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   LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03   

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https://dejure.org/2010,16531
LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03 (https://dejure.org/2010,16531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03 (https://dejure.org/2010,16531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - L 7/10 AL 1135/03 (https://dejure.org/2010,16531)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rücknahme bewilligten Übergangsgeldes für eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit einer gegenüber einem Erstattungsbescheid im gerichtlichen Anfechtungsverfahren erklärten Aufrechnung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit einer gegenüber einem Erstattungsbescheid im gerichtlichen Anfechtungsverfahren erklärten Aufrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    63 Zwar wird insoweit vertreten, dass eine Aufrechnung gegen den Erstattungsanspruch unter weiteren Voraussetzungen beachtlich sein kann (BSG, 9.6.1988 - 4 RA 9/88, Waschull in LPK-SGB X, § 50 Rn. 19 mwN; Steinwedel in KassKomm, Stand V/2006, § 50 SGB X, Rn. 28).

    Jedenfalls das BSG hat seine gegenteilige Auffassung (Urteil, 9.6.1988, a.a.O.) nur greifen lassen, wenn die Gegenforderung verbindlich festgestellt oder unbestritten ist.

    Insbesondere weicht die Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des BSG (Urteil, 9.6.1988, a.a.O.) ab, soweit nach Auffassung des Senats eine Aufrechnung die Rechtmäßigkeit des festgesetzten Erstattungsanspruchs nicht berührt, wie bereits oben ausgeführt ist.

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Materiell-rechtliche Befugnisnorm für die Rücknahme ist § 330 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 Nr. 2 oder 3, Abs. 3 S. 3, Abs. 4 SGB X. § 330 Abs. 2 SGB III ist anstelle des inhaltsgleichen § 152 Abs. 2 AFG anzuwenden, weil der Widerspruchsbescheid nach Inkrafttreten des SGB III ab 1.1.1998 erlassen ist (Geltungszeitraumprinzip: BSG, 2.6.2004 - B 7 AL 58/03).

    Das Vorgehen der Beklagten misst sich bezüglich dieser Bescheide an § 48 SGB X, weil deren beschränkter Regelungsgehalt nicht betroffen ist und deshalb der Folgebescheid erst mit der Aufhebung des Ausgangsbescheides als der wesentlichen Änderung i.S. des § 48 SGB X rechtswidrig wird (BSGE 93, 51 ff Rn 7 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Lediglich für eine weitergehende selbstständige Regelung - Zahlungsaufforderung im Einziehungsverfahren - kann etwas anderes gelten (grundlegend: BVerwG, 3.6.1983 - 8 C 43/81).

    Die Aufrechnung kann daher nur in der Vollstreckung, z. B. gegen eine Zahlungsaufforderung, als Erfüllungshandlung geltend gemacht werden (VG Halle, 25.9.2009 - 4 A 23/09 mwN; grundlegend: BVerwG, 3.6.1983 - 8 C 43/81; VGH Ba.-Wü., 2.12.1996 - 7 S 2235/95).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Beide Normen grenzen sich folglich nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes ab, der aufgehoben werden soll (vgl. BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R mwN) .

    Ob allein für die Abgrenzung es für die Bestimmung des Erlasszeitpunktes auf die Erstellung, Absendung - genauer Aufgabe zur Post - oder Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ankommt, ist streitig (für Bekanntgabe: BSG, 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R mwN und 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R; für Absendung: Steinwedel in KassKomm, § 39 SGB X, Stand: V/2006, Rn. 18 mwN), kann aber vorliegend dahingestellt bleiben.

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Ob allein für die Abgrenzung es für die Bestimmung des Erlasszeitpunktes auf die Erstellung, Absendung - genauer Aufgabe zur Post - oder Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ankommt, ist streitig (für Bekanntgabe: BSG, 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R mwN und 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R; für Absendung: Steinwedel in KassKomm, § 39 SGB X, Stand: V/2006, Rn. 18 mwN), kann aber vorliegend dahingestellt bleiben.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG die unterbliebene Mitteilung wesentlicher geänderter Umstände, die bei Antragstellung - möglicherweise korrekt - noch anders angegeben sind, einer unrichtigen oder unvollständigen Angabe gleichzustellen (BSG, 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R).

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Wäre mithin dem Kläger im Hinblick auf den Ausgangsbescheid der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen, so wiederholt sich dieser Fahrlässigkeitsvorwurf auch hinsichtlich der Anpassungsbescheide (vgl. BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Ein Entschließungsermessen steht der Beklagten aufgrund der Regelung des § 330 Abs. 2 SGB III nicht zu (vgl. zu § 330 Abs. 3 S. 1 SGB III: BSG, 5.6.2003 - B 11 AL 70/02 R).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Soweit gegen die zwingende Regelung verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden (zB Vorlagebeschlüsse des SG Aurich vom 19.5.2004 - S 5 AL 114/02 und 25.6.2003 - S 5 AL 101/99; Nichtannahme mangels Zulässigkeit der Vorlage: BVerfG, 15.4.2005 - 1 BvL 6/03 und 1 BvL 8/04), weil ein Ermessen selbst in atypischen Fällen nicht eingeräumt ist, kommt dem vorliegend keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Aufrechnung mit einer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Die Aufrechnung kann daher nur in der Vollstreckung, z. B. gegen eine Zahlungsaufforderung, als Erfüllungshandlung geltend gemacht werden (VG Halle, 25.9.2009 - 4 A 23/09 mwN; grundlegend: BVerwG, 3.6.1983 - 8 C 43/81; VGH Ba.-Wü., 2.12.1996 - 7 S 2235/95).
  • VG Halle, 25.09.2009 - 4 A 23/09
    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
    Die Aufrechnung kann daher nur in der Vollstreckung, z. B. gegen eine Zahlungsaufforderung, als Erfüllungshandlung geltend gemacht werden (VG Halle, 25.9.2009 - 4 A 23/09 mwN; grundlegend: BVerwG, 3.6.1983 - 8 C 43/81; VGH Ba.-Wü., 2.12.1996 - 7 S 2235/95).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 14/07 R

    Geltung der Grundsätze der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme für die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 13 AS 116/14
    Da - wie bereits das SG Oldenburg zutreffend ausgeführt hat - im Übrigen § 42 Satz 1 SGB X eingreift, kann die Frage der örtlichen Zuständigkeit zudem letztlich als nicht entscheidungserheblich dahinstehen (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 22. Oktober 2010 - L 7/10 AL 1135/03 - juris Rn. 40).
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